Rechtsprechung
   OLG Köln, 30.07.2002 - 9 Sch 14/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,69821
OLG Köln, 30.07.2002 - 9 Sch 14/02 (https://dejure.org/2002,69821)
OLG Köln, Entscheidung vom 30.07.2002 - 9 Sch 14/02 (https://dejure.org/2002,69821)
OLG Köln, Entscheidung vom 30. Juli 2002 - 9 Sch 14/02 (https://dejure.org/2002,69821)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,69821) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS)

    § 1059 Abs. 2 ZPO, § 1060 ZPO, § 767 Abs. 2 ZPO § 273 Abs. 1 BGB, §§ 387 ff. BGB
    Schiedsrichterliches Verfahren: - Verfahrensordnungen Schiedsgerichtsinstitutionen, ICC Aufhebungsverfahren Anerkennungsverfahren Vollstreckbarerklärungsverfahren: - Schiedsspruch, inländisch; - Vollstreckbarerklärung Aufhebungsgründe Versagungsgründe: - ...

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.07.1990 - III ZR 174/89

    Vollstreckbarerklärung des Schiedsspruchs; Einwendungen gegen den Anspruch

    Auszug aus OLG Köln, 30.07.2002 - 9 Sch 14/02
    Es ist zwar anerkannt, dass der Schuldner - im vorliegenden Fall der Kostenschuldner - solche Einwendungen gegen den durch Schiedsspruch festgestellten Anspruch erheben kann, auf die er eine Vollstreckungsgegenklage in den Grenzen des § 767 II ZPO stützen könnte, d.h. Einwendungen, die auf Gründen beruhen, die nach Erlass des Schiedsspruchs entstanden sind (BGH, NJW 1990, 3210, 3211; WM 1997, 1720; Zöller-Geimer § 1060 Rn 4).
  • BGH, 03.07.1997 - III ZR 75/95

    Berücksichtigung einer Hilfsaufrechnung im Verfahren zur Vollstreckbarerklärung

    Auszug aus OLG Köln, 30.07.2002 - 9 Sch 14/02
    Es ist zwar anerkannt, dass der Schuldner - im vorliegenden Fall der Kostenschuldner - solche Einwendungen gegen den durch Schiedsspruch festgestellten Anspruch erheben kann, auf die er eine Vollstreckungsgegenklage in den Grenzen des § 767 II ZPO stützen könnte, d.h. Einwendungen, die auf Gründen beruhen, die nach Erlass des Schiedsspruchs entstanden sind (BGH, NJW 1990, 3210, 3211; WM 1997, 1720; Zöller-Geimer § 1060 Rn 4).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht